Zum Hauptinhalt springen
Ausbildung

GGB

Gefahr­gut­beauftragte (GGB)

Gefahrgutbeauftragte Unternehmen, die gefährliche Güter verpacken, versenden, verladen, entladen oder befördern, sind verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu benennen, sobald die versandten Mengen die Freigrenze gemäss ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) überschreiten.

Gefahrgutbeauftragte können sowohl interne Mitarbeiter, Inhaber/-innen eines Unternehmens als auch externe Fachspezialisten mit entsprechenden Ausbildungen/Prüfungen sein.

Allgemeine Aufgaben und Pflichten
Die Hauptaufgabe des Gefahrgutbeauftragten besteht darin, Risiken zu minimieren, die beim Verpacken, Einfüllen, Versenden, Verladen, Transportieren oder Entladen gefährlicher Güter entstehen können. Die spezifischen Pflichten sind in der Gefahrgutverordnung (GGBV) festgelegt. Zudem ist der Gefahrgutbeauftragte verpflichtet, sich regelmässig weiterzubilden, um die erforderlichen Qualifikationsnachweise zu erbringen.

Externer Gefahrgutberater

Ein externer Gefahrgutbeauftragter stellt sicher, dass Schweizer Unternehmen, die Gefahrgut verpacken, transportieren oder versenden, die Anforderungen der Artikel 11 und 12 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) erfüllen. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, der zuständigen kantonalen Vollzugsstelle einen Gefahrgutbeauftragten zu melden.

Als externe Gefahrgutbeauftragte übernehmen wir diese Aufgaben für KMU's in Industrie, Handel und Logistik.

Unsere Diensteistungen
Als externe Gefahrgutbeauftragte fungieren wir in erster Linie als Berater/in für Ihr Unternehmen. Wir unterstützen Sie und Ihre Mitarbeiter in allen Fragen rund um den Umgang mit gefährlichen Gütern. Dazu gehören regelmässige Schulungen und Unterweisungen, damit Sie stets über aktuelle gesetzliche Änderungen informiert sind und sicher arbeiten können.

Kontaktieren Sie uns für eine Anfrage telefonisch oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..


Ausbildung Gefahrgutbeauftragte

Grundausbildung
Ein Gefahrgutbeauftragter muss eine spezielle Ausbildung absolvieren und die dazugehörige Prüfung erfolgreich bestehen. Die Ausbildung dauert in der Regel 3 bis 4 Tage und vermittelt Fachwissen über eine oder mehrere Gefahrgutklassen sowie verschiedene Verkehrsträger. Die Teilnahme an dieser Schulung ist Voraussetzung für die Prüfungszulassung. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer einen Schulungsnachweis, der für fünf Jahre gültig ist.

Refresher-Kurse
Verlängern Sie Ihren Schulungsnachweis rechtzeitig! Die Gültigkeit des Schulungsnachweises beträgt fünf Jahre. Um eine Verlängerung um weitere fünf Jahre zu erhalten, muss die Prüfung im letzten Jahr vor Ablauf erneut abgelegt und bestanden werden.

Melden Sie sich jetzt für einen unserer Kurse an.