Zum Hauptinhalt springen
Ausbildung

Unter­weisung

Gefahrgut­beratung und Mit­arbeiter­schulung

Mitarbeiter, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zu tun haben, müssen entsprechend geschult werden, um die gesetzlichen Anforderungen und Sicherheitsvorgaben zu erfüllen.

Gemäss ADR 1.3.2 müssen Arbeitnehmer vor der Übernahme ihrer Aufgaben unterwiesen werden in:

  • Allgemeinem Sicherheitsbewusstsein
  • Aufgabenbezogenen Anforderungen
  • Sicherheitsmassnahmen

Wir kommen direkt in Ihr Unternehmen und schulen Ihre Mitarbeiter gezielt auf die spezifischen Anforderungen in Bezug auf die gefährlichen Güter in Ihrem Betrieb.

Kontaktieren Sie uns für eine Anfrage telefonisch oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..